13.03.2020
Stabstelle entscheidet über öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen in Worms
Alle Veranstaltungen bis 30. April abgesagt/Öffentliche Freizeit-Einrichtungen bleiben ab 14. März geschlossen/Stadt folgt Empfehlungen der Bundesregierung und des Gesundheitsamts
Zur Eindämmung des sich immer stärker ausbreitenden Corona-Virus COVID-19 hat sich die Stabstelle der Stadt Worms erneut über mögliche Maßnahmen beraten. Die Stadt Worms erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot aller nicht notwendigen Veranstaltungen, die vorerst bis ein-schließlich Donnerstag, 30. April, gilt. Somit sind nun alle städtischen Indoor-, Outdoor- und Sportveranstaltungen in Worms abgesagt. Damit folgt der Stab der am gestrigen Donnerstag, 12. März, von der Bundesregierung ausgesprochenen Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu reduzieren. Außerdem empfiehlt der Stab privaten Veranstaltern, ihre Veranstaltung ebenfalls abzusagen.
Außerdem hat sich der Verwaltungsstab aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Empfehlung des Gesundheitsamtes dazu entschieden, ab Samstag, 14. März, alle öffentlichen Freizeiteinrichtungen, darunter der Tiergarten Worms, die Stadtbibliothek Worms, das Heinrich-Völker-Bad, die Wormser Museen sowie das Wormser Theater, Kultur- und Tagungszentrum bis auf weiteres zu schließen. Diese Entscheidung ist notwendig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Wohl der Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten.
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