20.01.2026
Stallpflicht aufgehoben ab 21.01.2026
Das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms hat die seit Oktober geltende Stallpflicht aufgehoben, da der Vogelzug entlang des Rheins abgeschlossen ist und zuletzt nur wenige Fälle der Vogelgrippe gemeldet wurden. Unsere gefiederten Bewohner können nun wieder ihre Außenanlagen nutzen und freuen sich auf Euren Besuch.
„Nachdem der für die Verbreitung des Vogelgrippe-Virus ursächlich gesehene Vogelzug entlang des Rheins vorüber ist und zudem im Dezember in Rheinland-Pfalz lediglich acht gemeldete Fälle von Vogelgrippe vorliegen, hat das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms die seit 30. Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot zur Abhaltung von Geflügelbörsen und Märkten sowie weiterer Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, ab Mittwoch, 21. Januar, aufgehoben. Dies betrifft die Gemeinden Hamm, Eich, und Gimbsheim sowie das Gebiet der kreisfreien Stadt Worms.“ Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms, 20.01.2026
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