Weitere Lockerungsschritte
02.07.2021
Online-Reservierungspflicht entfällt
Am liebsten würden wir ein Rad schlagen - die 24. CoBeLVO ermöglicht nun weitere Lockerungsschritte für einen Tiergartenbesuch.
Gemäß 24. CoBeLVO entfällt ab Freitag, 2. Juli 2021, die Online-Anmeldepflicht für Euren Besuch.
Bitte seid weiterhin achtsam. Wir danken Euch für Eure Unterstützung und freuen uns auf Euren Besuch im Tiergarten Worms!