Besucherordnung

Liebe Tiergartenbesucher,


wir möchten, dass Ihr Besuch im Tiergarten Worms ein unvergesslich schönes Erlebnis für Sie wird. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Besucherordnung darstellen, genau zu beachten, um Missverständnisse auszuschließen.

Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Tiergarten Worms.

Ihre Tiergarten-Leitung

1. Präambel

Tiere sind lebendige Geschöpfe und verdienen unseren Respekt.
Der Tiergarten Worms bietet die Gelegenheit, Tiere zu beobachten und im Rahmen der Möglichkeiten unmittelbar zu erleben. Das Besucherverhalten ist stets daran auszurichten, die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten nicht zu beeinflussen oder zu stören. Daher ist in der Nähe der Tiere auf ein unauffälliges, angemessenes und ruhiges Verhalten zu achten und auf das passive Beobachten zu beschränken.

2. Eintrittskarten

Der Tiergarten kann nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder Jahreskarte betreten werden. Die Eintrittskarte berechtigt während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Einzeleintritt und Aufenthalt im Tiergarten und ist nicht übertragbar. Mit dem Erwerb der Eintritts- bzw. Jahreskarte wird die Besucherordnung anerkannt. Personalisierte Jahreskarten sind nicht
übertragbar und werden bei Zuwiderhandlung eingezogen. Bitte führen Sie die Eintrittskarte bzw. Jahreskarte während des Aufenthaltes im Tiergarten mit sich und zeigen Sie diese auf Verlangen vor.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen oder Waffen jeglicher Art (Pistolen, Messer, Schlagringe, etc.) ist auf dem Gelände des Tiergartens nicht gestattet. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Tiergartens zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Betreiber erlaubt. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Lassen Sie bitte die Fahrräder außerhalb des Tiergartens. Auch die Benutzung von Rollern, Skateboards, Tretautos, Rollerskates, Dreirädern und sonstigen Fahrgeräten innerhalb des Geländes ist nicht erlaubt.

 

4. Sicherheitsabsperrungen

Beachten Sie die Absperrungen, sie sind zu Ihrer eigenen Sicherheit. Es ist nicht erlaubt, die Besucherwege zu verlassen, die Sicherheitsabsperrungen zu übersteigen oder sich auf ihnen niederzulassen.

5. Aufsichtspflicht

Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur mit einer erwachsenen Begleitperson erlaubt. Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Sie können für eventuelle Schäden durch ihre Kinder haftbar gemacht werden.

6. Das Mitbringen von Hunden

Hunde können im Tiergarten nach Erwerb einer gültigen Hunde-Eintrittskarte mitgeführt werden, sollten aber auf jeden Fall an der kurzen Leine geführt werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Hund die Tierhäuser und Gehege mit Hundeverbot nicht betritt. Beachten Sie auch die Verordnungen des Landeshundegesetzes (LHundG) bezüglich gefährlicher Hunde und der Maulkorbpflicht. Für das „Große Geschäft“ Ihres Tieres erhalten Sie an der Kasse kostenlos entsprechende Tüten.

7. Mitbringen von Tieren in den Tiergarten

Die Mitnahme anderer Tierarten oder gar das Aussetzen in den Tiergarten Worms ist im Interesse der Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere nicht erlaubt.

8. Unsere Tiere

Das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter ist im Interesse der Tiergesundheit verboten. Für die Fütterung ausgewählter Tiere, erhalten Sie an den Wildfutterautomaten gegen Gebühr artgemäßes Futter, das gerne für die entsprechend gekennzeichneten Tiere benutzt werden kann. Auch Tiere haben ihre Ruhezeiten, bitte beachten Sie diese. Ärgern oder belästigen Sie die tierischen Bewohner nicht. Ein übermäßiges Lärmen ist zu vermeiden.

9. Sauberkeit im Tiergarten

Bitte helfen Sie mit, den Tiergarten sauber zu halten. Benutzen Sie die zur Mülltrennung aufgestellten Abfallbehälter und werfen Sie nichts in die Gehege. Wir bitten die Raucher auf Nichtraucher Rücksicht zu nehmen und die bereitgestellten Aschenbecher zu nutzen.

10. Fotografieren und Filmen

Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Besucher Rücksicht – nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Geschäftsführung sowie der abgebildeten Personen zulässig. Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Tiergarten-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen). Für den Fall, dass der Tiergarten Worms oder ein von diesem Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit des Tiergarten Worms ein.

11. Haftung

Alle Einrichtungen im Tiergarten werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Parkgeländes an der Tiergarten-Kasse. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung wird die Schadensabwicklung erheblich erschwert.

Schadensersatzansprüche der Besucher gegen die Tiergarten Worms gGmbH sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die Tiergarten gGmbH Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers. Gefundene Sachen sind an der Tiergarten-Kasse abzugeben; dort erhalten Sie auch verlorengegangene Gegenstände zurück.

Bei Verstößen gegen die Besucherordnung behält sich der Tiergarten ein Hausverbot und ggf. auch Schadenersatzforderungen vor.

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Stunden sowie viel Spaß und Vergnügen beim Aufenthalt im Tiergarten.


Worms, im April 2024

Nina Scharer 
Geschäftsführerin 

Marco Mitzinger
Tiergartenleiter

Fransen

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67547 Worms
Telefon: 06241/853 7811
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